November 29, 2012
von sketchnet
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Ein Zeichen von gesundem Menschenverstand ist es keineswegs, wenn unsere Volksvertreter mitten in der Nacht Dinge bereden wollen, die unsere Demokratie, die Meinungsfreiheit nämlich, regeln wollen.
Das “Leistungsschutzrecht” wird zum langwierigen Verfahren:
Die erste Lesung findet in der Nacht von Donnerstag auf Freitag statt. Angesetzt für Tagesordnungspunkt 19 ist aktuell die Zeit zwischen 2.05 und 2.45 Uhr am Freitagmorgen. Danach wird der Gesetzentwurf in einen Ausschuss zur weiteren Bearbeitung überwiesen und kehrt dann für die zweite und dritte Lesung ins Plenum zurück.
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