Erschreckend ist es schon, wie hochdotierte Abgeordnete Gesetze schaffen, die dem gemeinen Bürger unverständlich und egal sind. Wenn ein “Leistungsschutz” über 10-11 Gesetzes-Textseiten sich erstreckt, die alle in feinstem Juristen-Deutsch verklausuliert sind, weiß man am Ende soweieso nicht, worum es geht, vermutet aber, dass es ums Geld geht, wie so oft.
Vielleicht hat es ja auch mit Familienpolitik zu tun:
Leistungsschutz ist die kleine Schwester des Urheberrechts, ein Schutzrecht für Leistungen, die “keine individuellen Gestaltungen sind und damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind”. Besonders strittig dabei ist, ob sich durch das neue Leistungsschutzrecht etwas an der Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ändert. Einige Presseverleger wünschen sich das, es geht insbesondere um die sogenannten Snippets – Ausschnitte aus Presseartikeln –, die Suchmaschinen wie Google auflisten.
“Snippets” sind übrigens algemein Ausschnitte, nicht nur solche aus Presse-Artikeln. Suchmaschinen erzeugen “Snippets, Ein Suchergebnis sieht zum Beispiel so aus:
Abnehmen und Gewicht halten mit der Portionsdiät | Portionsdiät
portionsdiaet.de/portionsdiaet-blog/vorteile-der-portionsdiaet12.03.2012 – Portionsdiaet bedeutet Abnehmen mit eigenem Plan, Übersicht und Zuversicht. Kein großes Zählen, ein einfaches Konzept.
“Portionsdiaet bedeutet Abnehmen mit eigenem Plan, Übersicht und Zuversicht. Kein großes Zählen, ein einfaches Konzept.” – Das wäre ein Snippet…
Ein Zeitungsartikel diesen Inhalts (bzw. mit diesen Angaben, die den Link erkläten) käme evtl. in den Genuss von Tantiemen…
Wobei so ein Wort wie “Snippet” natürlich in einem Deutschen Gesetz(esvorschlag) nicht vorkommt.
Immerhin heißt es im Text:
Andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft,Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw.ehrenamtliche Nutzer, werden somitnicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungs-schutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt.
Trotz der Entschärfung der ursprünglichen Entwürfe gibt es noch genug Einfallstore, um die Abmahnmeute auf Menschen zu hetzen, die im Netz ihre Meinung sagen. Man kennt das System doch zur Genüge von den Filesharing-Abmahnungen.
Komplette Zeitungen und Texte oder größere Teile daraus durften auch bislang schon nicht kopiert werden — dank des Urheberrechtes.