Sturm im Wasserglas, Paranoia, Leistungsschutz-Gesetz

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Erschreckend ist es schon, wie hochdotierte Abgeordnete Gesetze schaffen, die dem gemeinen Bürger unverständlich und egal sind. Wenn ein “Leistungsschutz” über 10-11 Gesetzes-Textseiten sich erstreckt, die alle in feinstem Juristen-Deutsch verklausuliert sind, weiß man am Ende soweieso nicht, worum es geht, vermutet aber, dass es ums Geld geht, wie so oft.

Vielleicht hat es ja auch mit Familienpolitik zu tun:

Leistungsschutz ist die kleine Schwester des Urheberrechts, ein Schutzrecht für Leistungen, die “keine individuellen Gestaltungen sind und damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind”. Besonders strittig dabei ist, ob sich durch das neue Leistungsschutzrecht etwas an der Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ändert. Einige Presseverleger wünschen sich das, es geht insbesondere um die sogenannten Snippets – Ausschnitte aus Presseartikeln –, die Suchmaschinen wie Google auflisten.

“Snippets” sind übrigens algemein Ausschnitte, nicht nur solche aus Presse-Artikeln. Suchmaschinen erzeugen “Snippets, Ein Suchergebnis sieht zum Beispiel so aus:

 

Abnehmen und Gewicht halten mit der Portionsdiät | Portionsdiät

portionsdiaet.de/portionsdiaet-blog/vorteile-der-portionsdiaet

12.03.2012 – Portionsdiaet bedeutet Abnehmen mit eigenem Plan, Übersicht und Zuversicht. Kein großes Zählen, ein einfaches Konzept.

“Portionsdiaet bedeutet Abnehmen mit eigenem Plan, Übersicht und Zuversicht. Kein großes Zählen, ein einfaches Konzept.” – Das wäre ein Snippet…

Ein Zeitungsartikel diesen Inhalts (bzw. mit diesen Angaben, die den Link erkläten)  käme evtl. in den Genuss von Tantiemen…
Wobei so ein Wort wie “Snippet”  natürlich in einem Deutschen Gesetz(esvorschlag) nicht vorkommt.

Immerhin heißt es im Text:

Andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der s
onstigen gewerblichen Wirtschaft,
Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw.
ehrenamtliche Nutzer, werden somit
nicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden du
rch das vorgeschlagene Leistungs-
schutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt
.
Hätte man das “somit” nicht einfach streichen können? Hat das eine besondere Bedeutung?
Trotz der Entschärfung der ursprünglichen Entwürfe gibt es noch genug Einfallstore, um die Abmahnmeute auf Menschen zu hetzen, die im Netz ihre Meinung sagen. Man kennt das System doch zur Genüge von den Filesharing-Abmahnungen.
Können jetzt Blogger, die Zeitungsartikel zitieren und nur ihre Meinung sagen, doch abgemahnt werden?
Oder gilt kategorisch: “Blogger werden nicht erfasst!”?
Was immer noch und grundsätzlich irritiert:
Kom­plette Zei­tun­gen und Texte oder grö­ßere Teile dar­aus durf­ten auch bis­lang schon nicht kopiert wer­den — dank des Urheberrechtes.
Will sagen, der Sinn des Gesetzes bleibt unergründlich – aber verstanden und angewandt muss es werden, wenn es im Bundesrat durchkommt, denn dann ist es ein Gesetz. Wer regiert hier eigentlich? Bürokraten, Juristen, Verlage? Und wer hat diese Gesetzzes-Geber, deren Gesetze, gewollt?

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